Fahreignungsseminar (FES)

Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilnahme an einem FES ist freiwillig. Es gibt keine behördlichen Aufforderungen bzw. Anordnungen zu einem FES.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme muss in einer Fahrschule durchgeführt werden. Die Maßnahme besteht aus 2 Modulen a 90 Minuten. Zwischen dem 1. und 2. Modul muss mindestens eine Woche liegen. Es sind bis zu 6 Teilnehmer zugelassen.

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme führt ein Verkehrspsychologe durch. Die Maßnahme besteht aus 2 Sitzungen a 75 Minuten. Zwischen der 1. und 2. Sitzung müssen mindestens drei Wochen liegen. Es sind bis zu 6 Teilnehmer zugelassen.

Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten ist ein  Rabatt von 1 Punkt möglich.