Die Fahrschulen Speer bieten Ihnen die volle Ausbildung zum Berufskraftfahrer an. Unsere Fahrschulen bieten Ihnen neben den Führerscheinen für schwere Kraftfahrzeuge auch eine „Grundqualifikation“ oder „Beschleunigte Grundqualifikation“ an, welche Sie zusätzlich zum Lkw-Führerschein benötigen, wenn Sie als Lkw-Fahrer arbeiten wollen.
07.01.2025 - 31.01.2025
03.02.2025 - 28.02.2025
03.03.2025 - 28.03.2025
05.05.2025 - 30.05.2025
30.06.2025 - 25.07.2025
01.09.2025 - 26.09.2025
06.10.2025 - 31.10.2025
03.11.2025 - 28.11.2025
Dauer: 10 Wochen
Beinhaltet C/CE Füherschein ink. IHK Prüfung
Für alle mit Bildungsgutschein und Firmen!
Ladung, Transport, Präzision. Lkw Fahrer gehören zu den Profis auf unseren Straßen. Unsere Fahrschulen begleiten Sie auf dem Weg, um zu dieser Elite zu gehören.
Die Führerschein-Klasse C1 gestattet Ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs zur Beförderung von bis zu acht Personen und einem Gewicht von maximal 7,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge werden meist von Kurier- und Rettungsdiensten oder Feuerwehren verwendet.
Mit der Führerschein-Klasse C dürfen Sie Kraftfahrzeuge von über 3,5 Tonnen führen und dazu mit einem Anhänger von höchstens 750 kg.
Unsere Fahrschulen bieten dabei auch die Erweiterungen C1E und CE, welche Anhänger von mehr als 750 kg Gewicht erlauben, bei der Klasse C1E darf das Gesamtgewicht inklusive Anhänger jedoch 12 Tonnen nicht überschreiten.
Alle Führerscheine dieser Klassen setzen eine Fahrerlaubnis B voraus.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch an! Wir rufen Sie zurück.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 to, aber nicht mehr als 7,5 to auch mit einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: | 18 | |
Vorbesitz: | B | |
Inklusiv-Klassen: | - | |
Ausbildung: | Theorie, Praxis | |
Prüfung: | Theorie, Praxis | |
Mindestunterricht: | 12 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B, 8 bei Vorbesitz der Klassen D oder D1. |
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
Mindestalter: | 18 | |
Vorbesitz: | C1 | |
Inklusiv-Klassen: | BE | |
Ausbildung: | Praxis | |
Prüfung: | Praxis | |
Mindestunterricht: | - |
Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Krafträder) auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: | 21 (18) | |
Vorbesitz: | B | |
Inklusiv-Klassen: | C1 | |
Ausbildung: | Theorie, Praxis | |
Prüfung: | Theorie, Praxis | |
Mindestunterricht: | 16 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B 10 bei Vorbesitz der Klassen C1 oder D1 8 bei Vorbesitz der Klasse D |
Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
Mindestalter: | 21 (18) | |
Vorbesitz: | C | |
Inklusiv-Klassen: | C, C1E, BE, T | |
Ausbildung: | Theorie, Praxis | |
Prüfung: | Theorie, Praxis | |
Mindestunterricht: | 10 Doppelstunden |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, somit selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: | 16 | |
Vorbesitz: | - | |
Inklusiv-Klassen: | - | |
Ausbildung: | Theorie | |
Prüfung: | Theorie | |
Mindestunterricht: | 14 |
Traktoren über 40 km/h bis 60 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit in der Land oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land und Forstwirtschaft auch mit Anhänger.
Mindestalter: | 16 (18) | |
Vorbesitz: | - | |
Inklusiv-Klassen: | L, M, S | |
Ausbildung: | Theorie, Praxis | |
Prüfung: | Theorie, Praxis | |
Mindestunterricht: | 18 Doppelstunden |
Die Berufszugangsvoraussetzungen für Busfahrer (vom 10.09.2008) und für LKW-Fahrer (vom 10.09.2009) wurden neu geregelt. Alle die ab diesem Zeitraum Ihren Führerschein erwerben und gewerblich Personen oder Güter befördern wollen, müssen neben dem Führerscheinerwerb eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erwerben. Weiterhin müssen alle Fahrer, sowohl diejenigen, die vor dem jeweiligen Stichtag, als auch diejenigen, die nach dem Stichtag Ihren Führerschein erworben haben bzw. erwerben, eine Weiterbildung absolvieren.
Dieses Gesetz gilt für alle Fahrer, die Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, CE, D1. D1E, D, und DE gewerblich auf öffentlichen Straßen führen.
Die Grundqualifikation wird erworben durch
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil 4 Std. und einem praktischen Teil 3,5 Std. Der Besuch eines Kurses ist nicht vorgeschrieben.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch:
Altersvoraussetzungen:
Die Weiterbildung ist von allen Fahrern im Zeitraum vom 10. September 2009 bis 10. September 2014 abzuschliessen. Sie ist alle 5 Jahre zu absolvieren und umfasst 35 Stunden Unterricht. Man hat die Möglichkeit, dies auf 5 Jahre zu verteilen; d.h. Pro Jahr 7 Stunden Unterricht. Es findet keine Prüfung statt.
Die Fahrschule Speer bietet sowohl die beschleunigte Grundqualifikation, als auch die Weiterbildung an. Selbstverständlich übernehmen wir in diesen Fällen sämtliche Verwaltungsaufgaben für Sie und erstellen einen Weiterbildungsplan speziell für jeden einzelnen Fahrer.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder schauen Sie einfach in der Fahrschule vorbei.
Eine Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer erleichtern den Einstieg in den Arbeitsmarkt und sichern Ihre berufliche Zukunft!
Als anerkannter Bildungsträger bieten wir zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen für das Transportgewerbe an.
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter, LVA, BfA, ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Bildungsgutscheine können angenommen werden, da wir als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sind.
Gerne stellen wir Ihnen ausführliches Infomaterial zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder schauen Sie einfach in der Fahrschule vorbei.
Geschäftskunden beraten wir gerne auch in einem persönlichen Gespräch in Ihrer Firma.
Informationen zu aktuellen Weiterbildungs- und Einzelkursen finden Sie auf speerKurse.
Modul 1 = Eco-Training
Modul 2 = Kontrollgeräte / Sozialvorschriften
Modul 3 = Sicherheit im Fokus
Modul 4 = Der Kunde im Mittelpunkt
Modul 5 = Ladungssicherung optimieren
Melden Sie sich frühzeitig an, da maximal 25 Teilnehmer pro Modul zugelassen sind.
Als Firma kontaktieren Sie uns direkt unter info@speer-fahrschulen.com um von unseren Firmen-Rabatten zu profitieren.