Die Fahrschulen Speer bringen Sie schnell und sicher zum Führerschein Ihrer Wahl. Neben Auto- und Motorrad-Führerscheinen bilden unsere Fahrschulen auch Berufskraftfahrer nach dem EU-Bkf aus. Wer schon einen Führerschein hat, aber etwas aus der Übung ist, wird bei unseren Fahrschulen ebenfalls fündig werden.
Unabhängigkeit, Selbständigkeit oder einfach Autonomie. Dies sind die Schritte, die jeder auf dem Weg zum Heranwachsenden durchläuft. Dazu gehört auch Flexibilität die man durch den Führerschein erhält.
Für den Auto-Führerschein (Klasse B) müssen Sie mindestens 18 Jahre sein. Begleitendes Fahren ist jedoch schon ab 17 Jahren möglich. Für den Führerschein sind 14 Doppelstunden Theorie und 12 Sonderfahrtstunden Praxis erforderlich. Zur Prüfung melden unsere Fahrlehrer Sie erst an, wenn wir sicher sind, dass Sie bestehen werden. Sollten Sie dennoch unsicher sein, können wir Ihnen eine Bestehensversicherung anbieten, bei der wir Ihre Prüfungskosten übernehmen, sollten Sie es nicht schaffen. So können Sie in aller Ruhe und ohne Prüfungsängste Ihren Weg zum Führerschein beschreiten.
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Kraftfahrzeuge - ausgenommene Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 18 / 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17) | |
Vorbesitz: | - | |
Inklusiv-Klassen: | L und AM | |
Ausbildung: | Theorie, Praxis | |
Prüfung: | Theorie, Praxis |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter: | 18 | |
Vorbesitz: | B | |
Inklusiv-Klassen: | - | |
Ausbildung: | Praxis | |
Prüfung: | - |
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg und zG der Fahrzeugkombination über 3,500 kg aber max. 4,250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: | 18 | |
Vorbesitz: | B | |
Inklusiv-Klassen: | - | |
Ausbildung: | Theorie und Praxis | |
Prüfung: | - |
Wenn es schnell gehen muss, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung in einem sogenannten Intensivkurs in nur circa 2 Wochen zu durchlaufen.
Der Unterricht findet dabei täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Wer nur den Theorie-Kurs besuchen möchte, benötigt 7 Vormittage von 8:15 Uhr bis 12 Uhr.
Die erworbene Führerschein ist selbstverständlich absolut gleichwertig mit der in der üblichen Ausbildungsdauer erworbenen Fahrerlaubnis.
Für Schüler und Studenten ist die Ferienzeit für einen Intensivkurs bestens geeignet. Angestellte benötigen lediglich 2 Wochen Urlaub und auch Umschüler kommen so schnellstmöglich zur benötigten Fahrerlaubnis.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder schauen Sie einfach in der Fahrschule vorbei.
Am 01.01.2008 wurde der Modellversuch begleitendes Fahren in Baden-Württemberg eingeführt. Jugendliche dürfen jetzt schon ab dem 17. Lebensjahr PKW-fahren. Allerdings nur mit Begleitperson. Somit ist eine Anmeldung schon mit 16 1/2 möglich.
Anforderungen an die Begleitperson:
Neben dem Führerschein-Antrag, benötigt man noch den Antrag BF17 und für jede Begleitperson ein Beiblatt.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder schauen Sie einfach in der Fahrschule vorbei.