BKrFQG-EU-Berufskraftfahrer

Beschleunigte Grundqualifikation um den Fahrerqualifizierungsnachweis Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erhalten

Zielgruppe/Voraussetzung:
Leistungsbezug nach SGB II oder III
Berufskraftfahrer - Arbeitssuchende die sich im Bereich Kraftverkehr umorientieren wollen
Mindestalter 18/21 Jahre
Nachweis der Gesundheitlichen Eignung -ärztliche Bescheinigung & augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich

Inhalt:
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten inkl. der dazugehörigen Lehrmaterialien (140 Zeitstunden - Unterricht zu je 60 min, enthalten 10 fahrpraktische Stunden)

78 Stunden - Basiswissen Lkw/ Bus
Basiswissen Lkw/Bus behandelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer- Qualifikationsverordnung (BKrFQV), die Lkw- und Busfahrer gleichermaßen betreffen und in denen alle Verodnungen nicht differenziert.

Im Einzelnen:
Technische Ausstattung und Fahrphysik
Optimale Nutzung der kinematischen Kette
Sozialvorschriften
Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
Gesundheitsschäden vorbeugen
Sensiblisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Verhalten in Notfällen

52 Stunden - Spezialwissen LKW
Spezialwissen Lkw behaldelt alle Kenntnisbereiche der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverodnung (BKrFQV), die speziell für den Güterverkehr von Bedeutung sind.

Im Einzelnen:
Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr
Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung

10 fahrpraktische Stunden auf Lkw
Dauer: 4 Wochen
Termin: individueller Einstieg nach Beratung und Absprache
Abschluss: Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.