Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (A, A1 oder B) erhält, bekommt diesen in Verbindung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Probezeit soll unterstützend ein verantwortungsvolles Fahrverhalten und eine konsequente Einhaltung der Straßenverkehrsordnung festigen.

Am Erteilungsdatum des Kartenführerscheins kann man das Ende der Probezeit erkennen. Danach wird kein neuer Führerschein ausgestellt.
Während der Probezeit führt jede Auffälligkeit oder ein eheblicher Verstoß zur Anordnung von Maßnahmen.

Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines Aufbauseminars für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF). Gleichzeitig wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, beträgt dann insgesamt vier Jahre.

Wenn innerhalb der festgesetzten Frist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht erfolgt, wird gnadenlos der Führerschein entzogen.

Das gesamte Aufbauseminar umfasst vier Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten. Es müssen mindestens sechs Teilnehmer jedoch nicht mehr als zwölf Teilnehmer im Seminar sein. Der Inhalt besteht nicht aus der Wiederholung des Theorieunterrichtes der Fahrschule, sondern im Erfahrungsaustausch und Analysetätigkeit des Kursleiters. So soll erarbeitet werden, wie es zu der Situation kam, die zur Teilnahme führte und welche Möglichkeiten der Vermeidung es gegeben hätte. Und natürlich noch viel mehr in Richtung Vermeiden von Risiken, Gefahrenwahrnehmung und Gefahrenerkennung.

Wenn es nach der Teilnahme am Aufbauseminar zu weiteren Verstößen kommt, kann eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen werden. Bei weiteren Auffälligkeiten wird die Fahrerlaubnis entzogen.