Gefahrgutfahrer-Fortbildungsschulung

Zielgruppe/ Voraussetzung
(Berufs-) Kraftfahrer, die ihre ADR-Bescheinigung verlängern sollen.
Gültige Fahrerlaubnis (die natürlich zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss) und gültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend.

Vorteile
Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird erhöht
Wissen wird aufgefrischt und intensiviert
Umweltgefahren werden reduziert

Hintergrund
Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Fortbildung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.

Inhalt
Unterrichtsmaterialien & einmalige Prüfgebühr

Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuelle Änderungen und Neuerungen:

Allgemeine Vorschriften
Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug- und Beförderungsarten
Umschließung/ Ausrüstung
Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
Durchführung der Beförderung mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Lkw
Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Dauer: 1,5 Tage

Termin: auf Anfrage

Abschluss: Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (30 Min.) unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR-Bescheinigung um fünf Jahre.

Durchgeführt und veranstaltet durch Michael Ruck